Wie läuft eine Verhaltenstherapie ab?

Sprechstunde
Der erste persönliche Kontakt findet in der Regel im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde statt, die zwischen 25 und 50 Minuten dauert. Sie schildern in diesem Gespräch Ihre aktuellen Beschwerden und berichten kurz über Ihre Lebenssituation und die Vorgeschichte (Anamnese). Anschließend stelle ich eine darauf basierende erste Diagnose und mache Ihnen einen Behandlungsvorschlag.

Probatorische Sitzungen
Sollte eine Verhaltenstherapie indiziert sein und Aussicht auf Erfolg haben, vereinbaren wir anschließend 2-4 probatorische Sitzungen à 50 Minuten. Diese dienen dem weiteren gegenseitigen Kennenlernen, der Vertiefung von Anamnese und Diagnostik sowie der Therapieplanung. In diesen Sitzungen legen wir gemeinsam die Therapieziele fest und erarbeiten ein erstes Erklärungsmodell Ihrer psychischen Beschwerden. Wir versuchen gemeinsam herauszufinden, was Ihre Symptome ausgelöst hat, was sie aufrechterhält – und welche Veränderungen zur Besserung beitragen könnten.
Genehmigungspflichtige Sitzungen
Anschließend beginnt die Hauptbehandlungsphase. Hierfür beantrage ich bei Ihrer Krankenversicherung ein Kontingent an Therapiesitzungen (bis zu 24 bei Kurzzeittherapie, bis zu 80 bei Langzeittherapie). Diese Sitzungen dauern jeweils 50 Minuten und finden i.d.R. zunächst wöchentlich statt, wobei in Einzelfällen individuelle Absprachen getroffen werden können. Ich wende nun verhaltenstherapeutische Methoden und ggf. spezielle, auf Ihre Erkrankung zugeschnittene Verfahren an, um die vereinbarten Therapieziele zu erreichen. Zu diesen Methoden gehören neben der Vermittlung von Informationen (Psychoedukation) und dem Erarbeiten und Planen von Lösungsansätzen auch konkrete Übungen wie bspw. Rollenspiele, Verhaltensexperimente oder sogenannte Expositionsübungen, die u.U. auch außerhalb der Praxisräume durchgeführt werden können. Häufig sind therapeutische „Hausaufgaben“, die Sie zwischen den Sitzungen erledigen sollten, Teil der Therapie. Zudem werden in der Diagnostik und zur Verlaufskontrolle standardisierte Fragebögen verwendet, um festzustellen, ob und wie sich die Symptomatik während der Therapie bessert.

Abschluss der Therapie
Die Therapie sollte idealerweise nach vollständigem Rückgang (Remission) oder ausreichender Besserung  der Symptomatik in gemeinsamer Absprache beendet werden. Dabei ist es möglich, die Sitzungen zum Ende der Therapie „auszuschleichen“, d.h. die Frequenz schrittweise zu reduzieren. Auf diese Weise können wir erproben, ob die erreichten Erfolge stabil sind.

Was kostet Verhaltenstherapie?

Für gesetzlich versicherte Patienten werden die Kosten einer Verhaltenstherapie bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung im Regelfall vollständig übernommen. Ich rechne direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, Grundlage der Vergütung ist der „Einheitliche Bewertungsmaßstab“ (EBM).

Bei Privatpatienten und Beihilfeberechtigten erfolgt die Vergütung nach der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten“ (GOP). Eine Therapiesitzung à 50 Minuten berechnet sich hier beispielsweise mit 100,55 Euro. Zu Beginn der Therapie können, je nach Einzelfall, zusätzliche Leistungen wie bspw. der Bericht zur Einleitung der Psychotherapie (53,62 Euro) und die Erhebung der biografischen Anamnese (123,34 Euro) berechnet werden. Die Beihilfe und die private Krankenversicherung übernehmen diese Kosten in der Regel ebenfalls, wenn eine psychische Erkrankung besteht und die ambulante Psychotherapie in Ihrem Tarif enthalten ist. Klären Sie dies bitte im Vorfeld mit dem Kostenträger.

Selbstverständlich können Sie eine Psychotherapie auch selbst zahlen, wenn beispielsweise Ihre Krankenversicherung die Kostenübernahme ablehnt oder wenn Sie nicht möchten, dass die Psychotherapie bei Ihrer Krankenversicherung bekannt wird. In diesem Fall stelle ich die Rechnung ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).